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E Bike oder Pedelec Unterschied der Leicht Elektrofahrzeuge

E Bike oder Pedelec Unterschied der Leicht Elektrofahrzeuge

Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie hat wohl jeder schon einmal die Begriffe E Bike und Pedelec gehört. Die elektronischen Fahrräder sind nicht nur umweltfreundlich, sondern mittlerweile sogar so beliebt, dass es einen staatlichen E Bike Zuschuss in Form von Förderprogrammen gibt. Laien bezeichnen die flotten Flitzer gern auch als motorisierte Fahrräder. Doch was unterscheidet Fahrrad, E Bike oder Pedelec eigentlich voneinander und was ist für wen die richtige Wahl?

E Bike oder Pedelec – was ist der Unterschied?

Grob und in einem Satz erklärt besteht der Unterschied zwischen E Bike und Pedelec darin, dass der Nutzer beim Pedelec immer noch selbst in die Pedale treten muss, um den Motor in Betrieb zu setzen. Bei E Bike hingegen fällt dieser Schritt weg. Doch diese einfache Erklärung wirft natürlich weitere Fragen auf. Was ist besser, E Bike oder Pedelec? Was ist schneller, E Bike oder Pedelec? Und was ist bei einer Neuanschaffung die bessere Wahl, E Bike oder normales Fahrrad?

Der Begriff Pedelec steht für Pedal Electric Cycle oder auch elektronisches Fahrradfahren. Werden die Pedale betätigt, springt der Motor ein. Dieser kann aber auch deaktiviert werden, so dass das Pedelec wie ein ganz klassisches Fahrrad funktioniert.

Wie funktioniert ein E Bike?

Das E Bike ist eigentlich eine Art Mofa, zumindest kann man damit genauso fahren. Die Pedale müssen, anders als beim Pedelec, nicht getreten werden. Mit seinem bis zu 500 Watt leistungsstarken Motor ist das E Bike vor dem Gesetz kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad mit geringer Leistung. Doch auch in der Klasse der E Bikes gibt es Unterschiede!

  • Elektronische Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20km/h
  • Elektronische Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25km/h
  • Elektronische Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45km/h

E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h gehören zu den Leichtmofas. Mit zusätzlicher Pedalbetätigung kann die Geschwindigkeit erhöht werden. Erreichen E-Bikes eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, gehören sie  zu den Mofas. Als Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb gelten E-Bikes immer dann, wenn sie bis zu 45 km/h schnell fahren können.

Wann braucht ein E Bike ein Nummernschild?

E-Bikes fallen unter die Versicherungspflicht und müssen mit einem Nummernschild ausgestattet werden. Das trifft bei allen drei Typen zu, unabhängig von sie 20, 25 oder 45 km/h erreichen können.

Pedelecs hingegen gelten vom Gesetz als Fahrrad. Bei einer Antriebskraft von bis zu 25 km/h und einem Motor, der nicht mehr als 250 Watt Leistungsstärke hat, ist kein Nummernschild erforderlich. Auch wenn für das Pedelec keine E Bike Versicherung erforderlich ist, kann sich aufgrund des Anschaffungswerts eine private Haftpflichtversicherung lohnen.

Wo darf ich mit einem S-Pedelec fahren?

Bevor es um die Frage geht, wo das S-Pedelec zum Einsatz kommen darf, gilt es erst einmal den Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec zu erläutern. S-Pedelecs sind sogenannte Speed-Bikes, sie gehören vor dem Gesetz nicht zu den Fahrrädern. Stattdessen werden sie in die gleiche Kategorie eingeordnet wie ein E-Bike. Ein Verkehrskennzeichen ist ebenso wie eine Versicherung Pflicht. Aber was ist besser, E-Bike oder S-Pedelec?

Hier kommt es maßgeblich auf die eigenen Vorlieben an. Der größte Unterschied beim S-Pedelec ist die Tretunterstützung, die wie bei einem klassischen Pedelec angeboten wird. Diese fällt bei E-Bikes völlig weg. Die Maximalgeschwindigkeit des S-Pedelec ist nur bei gleichzeitiger Betätigung der Pedale erreichbar.

Während E-Bikes mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h auf dem Radweg genutzt werden dürfen (wenn für Mofas freigegeben), ist das S-Pedelec von der Nutzung von Geh- und Radwegen ausgeschlossen. Es ist ausschließlich für die Straßennutzung vorgesehen und darf auch auf Gelände- und Waldwegen nur bei erlaubter Nutzung durch Autos betrieben werden.

Eine weitere Regelung für Fahrer von E-Bike oder Pedelec betrifft die Helmpflicht. Während Bikes mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h rechtlich (nicht empfehlenswert) ohne Helm genutzt werden dürfen, sind E-Bike und Pedelec mit höherer Betriebsgeschwindigkeit an eine Helmpflicht gebunden. Wichtig zu wissen ist, dass der Fahrradhelm nicht als ausreichender Schutz angesehen wird, ein Helm für Kraftfahrzeuge ist erforderlich.

Welcher Führerschein für S-Pedelec?

Braucht man einen Führerschein für E-Bike oder Pedelec? Hier gelten unterschiedliche Regelungen. Das klassische Pedelec benötigt keinen Führerschein, denn es ist rechtlich gesehen ein Fahrrad. Das S-Pedelec hingegen benötigt einen Führerschein Klasse AM. Hierbei handelt es sich um den früheren Rollerführerschein. Das Mindestalter für den Betrieb des S-Pedelecs liegt bei 16 Jahren. Auch E-Bikes benötigen eine Fahrerlaubnis. Liegt die maximale Geschwindigkeit bei 20 km/h ist ein Mindestalter von 15 Jahren Voraussetzung und eine Mofa-Prüfung muss absolviert worden sein.

Für E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h gelten die gleichen Voraussetzungen. Elektronische Fahrräder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkrafträder. Sie dürfen nur von Personen über 16 Jahren betrieben werden, die einen Führerschein Klasse AM besitzen. Gleiche Voraussetzungen also wie beim S-Pedelec. Bei allen Elektrofahrrädern gilt zu beachten, dass der Besitz eines PKW-Führerscheins für den Betrieb ausreichend ist. Es muss dann keine weitere Fahrprüfung absolviert werden.

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